Ihre Zustimmung zu Vertragsbedingungen

Was Sie jetzt wissen müssen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Urteil vom 27. April 20211 entschieden, dass Banken bei Vertrags- bzw. Entgeltänderungen die aktive Zustimmung ihrer Kunden einholen müssen. 

Hintergrundinfos

Wie haben es die Banken vorher gemacht?

Bisher haben wir Sie im Voraus über geplante Änderungen unserer Vertrags- oder Entgeltbedingungen informiert, und zwar zwei Monate, bevor sie wirksam wurden. Nach der sogenannten Zustimmungsfiktion galten diese Änderungen als akzeptiert, wenn Sie nicht innerhalb dieser zwei Monate widersprochen haben. Das ist der Änderungsmechanismus, um den es im BGH-Urteil vom April 20211 geht.

Was ändert sich mit dem BGH-Urteil?

Sie müssen künftig aktiv zustimmen, wenn wir unsere Vertragsbedingungen, Leistungen und Entgelte ändern.

Tipp: Unterstützen Sie uns, Papier zu sparen und Ressourcen zu schonen. Beantragen Sie noch heute mit nur wenigen Klicks Ihren Online-Zugang und erledigen Sie zukünftig Ihre Bankgeschäfte ganz bequem online, papierlos und nachhaltig. Wir beraten Sie dazu gern und freuen uns auf Sie.

Antworten auf Ihre Fragen

Was bedeutet die Neuregelung beim Zustimmungsprozess zu den AGB und Entgelten für Sie?

Ab sofort müssen Sie geplanten Änderungen der AGB, Sonderbedingungen und des Preis- und Leistungsverzeichnisses innerhalb von acht Wochen vor deren Inkrafttreten aktiv zustimmen, um die Geschäftsbeziehung zu uns rechtssicher fortführen zu können. Die Zustimmung kann schriftlich, elektronisch oder telefonisch erfolgen. 

Worum geht es in dem BGH-Urteil?

Der BGH hat mit Urteil vom 27. April 2021 die Änderungsmechanismen der deutschen Kreditwirtschaft der AGB-Banken für unwirksam erklärt. Bisher haben wir Sie über geplante Änderungen unserer Vertrags- und Entgeltbestimmungen zwei Monate vor deren Wirksamkeit informiert. Ihre Zustimmung galt als erteilt, wenn innerhalb dieser zwei Monate nicht widersprochen wurde. Dies war ein für beide Seiten einfaches Verfahren. Seit dem Urteil ist diese sogenannte schweigende Zustimmung aber nicht mehr zulässig. Stattdessen müssen alle Banken ihre Vertrags- und Entgeltbestimmungen mit ihren Kunden neu vereinbaren, um die Geschäftsbeziehung auf eine rechtlich gültige Grundlage zu stellen.
Das bedeutet: Sie als Mitglied/Kunde müssen aktiv zustimmen, wenn wir unsere Vertragsbedingungen, Leistungen und Entgelte ändern (AGB, Sonderbedingungen und Preis- und Leistungsverzeichnis). Zusätzlich verpflichtet uns das Urteil, Sie besonders übersichtlich über Änderungen zu informieren und Veränderungen kenntlich zu machen. Für eine Preisanpassung bedeutet das z.B. eine Gegenüberstellung des alten und des neuen Preises.
 

Gilt das BGH-Urteil für alle Banken?

Ja, das Urteil gilt ausnahmslos für die gesamte Finanzbranche.

Hat die Raiffeisenbank Rehling eG in der Vergangenheit etwas falsch gemacht?

Nein. Wie bereits erwähnt, wurden die Änderungsmechanismen durch das Urteil für ungültig erklärt. Bis April 2021 waren die Widerspruchslösung und die schweigende Zustimmung gang und gäbe und vor allem: rechtsgültig. Das Urteil hat Wirkung für alle Änderungen ab Mai 2018.
Der Raiffeisenbank Rehling eG war das Vertrauen unserer Mitglieder und Kunden seit jeher wichtig. Deswegen haben wir auch in der Vergangenheit großen Wert auf eine verlässliche und transparente Kommunikation bei Änderungen unserer Vertragsbedingungen, Leistungen und Entgelte wie etwa bei den Kontoführungsgebühren gelegt.

Was ändert sich in den AGB und welche Preise der Girokonten sind betroffen?

Eine Übersicht der Veränderungen (Allgemeine Geschäftsbedingungen/AGB sowie Kontomodelle) liegt dem Anschreiben bei, das wir Ihnen zugeschickt haben.

Die Raiffeisenbank Rehling eG hat mit bestimmten Kunden Verwahrentgelte für Einlagen vereinbart. Sind diese Entgelte auch vom BGH-Urteil betroffen?

Nein, denn wir haben mit jedem betroffenen Kunden eine individuelle und schriftliche Vereinbarung über das Verwahrentgelt getroffen. Der Kunde hat hier also bereits zugestimmt.

Ab wann muss ich als Kunde aktiv zustimmen und wie lange habe ich dafür Zeit?

Sie können uns Ihre Zustimmung ab sofort zukommen lassen und haben dafür Zeit
bis zum 30. Oktober 2022.
So bringen Sie Ihre Zustimmung auf den Weg:

  • elektronisch über QR-Code oder Link
  • schriftlich mit der zugesandten Zustimmungserklärung oder
  • telefonisch über: 08237/9600-0
Wenn ich jetzt direkt zustimme, gelten die neuen Preise für mein Girokonto dann sofort?

Nein, die angekündigte Preisanpassung erfolgt zum 1. Januar 2023.

Wie kann ich Unterlagen auf digitalem Wege bekommen und damit Ressourcen schonen?

Nachhaltigkeit ist auch uns ein wichtiges Anliegen. Wir stellen Ihre Unterlagen gerne im elektronischen Postfach Ihres OnlineBankings bereit. Sie haben noch kein OnlineBanking oder keine Freischaltung des elektronischen Postfaches? Sprechen Sie jederzeit Ihren Berater an oder rufen Sie uns dazu unter der Telefonnummer 08237/9600-0 an.

Wie gebe ich die Zustimmung für das Konto meines Kindes?

Kommen Sie gerne direkt auf uns zu, wenn Sie die Zustimmung für das Konto Ihres Kindes oder Ihrer Kinder geben möchten. Online geht das zurzeit noch nicht.

Kann ich für ein Gemeinschaftskonto die Zustimmung allein geben?

Ja, wenn Sie bevollmächtigt oder Mitkontoinhaber eines Gemeinschaftskontos sind. Wir prüfen das im Einzelfall, da dies vom Umfang der erteilten Vollmacht abhängt. Ähnlich ist es bei Gemeinschaftskonten. Kommen Sie gerne direkt auf uns zu. Online können Sie Ihre Zustimmung zurzeit noch nicht geben.

Wann und wie geben Sie mir zukünftig über Änderungen Bescheid?

Wir informieren Sie spätestens zwei Monate, bevor Änderungen wirksam werden – entweder schriftlich oder online. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn sich Entgelte ändern oder wenn Änderungen dem Abschluss eines neuen Vertrages gleichkommen. Solche Änderungen werden nur wirksam, wenn Sie aktiv zustimmen.

Anders verhält es sich, wenn wir etwa wegen geänderter gesetzlicher Vorgaben die Geschäftsbedingungen anpassen müssen. Wir informieren Sie darüber natürlich, Sie müssen aber nicht aktiv zustimmen.

Tipp: Sie schonen Ressourcen und sind nachhaltiger unterwegs, wenn Sie das elektronische Postfach des Online-Bankings nutzen. Erledigen Sie zukünftig alles direkt online. Wir beraten Sie dazu gern und freuen uns auf Sie.

Was passiert, wenn ich den Änderungen nicht zustimme?

Mit dem Brief, den Sie erhalten haben, haben wir eine Änderungskündigung ausgesprochen, d.h. soweit die Zustimmung nicht erklärt wurde, tritt automatisch zum 31.12.2022 die jeweilige Kontokündigung bzw. Kündigung der Geschäftsverbindung in Kraft und Sie können unsere Leistungen dann nicht mehr nutzen. In diesem Fall wird Ihr Konto geschlossen (kein Zahlungsverkehr, kein OnlineBanking, keine girocard, etc. mehr möglich) und wir benötigen eine andere Bankverbindung auf die wir Ihr Guthaben übertragen können.
In diesem Fall bieten wir Ihnen gleichzeitig an, das Vertragsverhältnis ab dem 01.01.2023 zu den dann gültigen Konditionen und Bedingungen fortzusetzen.

Weshalb habe ich mehrere Briefe erhalten?

Dies ist immer dann der Fall, wenn es mehrere Kundennummern gibt, zum Beispiel ein Gemeinschaftskundenstamm und ein Einzel-Kundenstamm. In diesem Fall erhalten Sie jeweils einen Informationsbrief pro Kundenstammnummer mit den neuen Änderungen . Wir benötigen auch für jeden Stamm die notwendigen Unterschriften.

Muss ich etwas beachten wenn ich mehrere Kontoverbindungen bei der Raiffeisenbank Rehling eG habe?

Die Zustimmung ist für alle Kundenstämme abzugeben und betrifft alle Konten.

Wie bzw. wo kann ich den Preisanpassungen zustimmen?

Die Zustimmung kann auf unterschiedliche Weise erteilt werden:

  • Elektronisch via Link/ QR-Code auf unserem Anschreiben
  • Elektronisch via OnlineBanking
  • Schriftlich per Unterschrift auf der Zustimmungserklärung (Anlage 1 des Anschreibens)
  • Telefonisch unter Tel.: 08237/9600-0.
  • Ab Juni: Elektronisch an unseren SB-Geräten
Warum erfolgt direkt mit Versand der Erstinformation die Kontokündigung zum 31.12.2022?

Es handelt sich um eine sog. Änderungskündigung. Wir kündigen die alte (mit Rechtsunsicherheiten behaftete) Geschäftsverbindung und bieten dir gleichzeitig die Fortsetzung der Geschäftsbeziehung zu den aktualisierten Bedingungen / Verträgen an. Mit Blick auf die durch das BGH-Urteil entstandenen Rechtsunklarheiten kann die Geschäftsverbindung nur zu den neuen, rechtskonformen Verträgen fortgesetzt werden.

Erhalte ich als Kunde eine Bestätigung, wenn ich meine Unterlagen unterschrieben zurückgesendet habe?

Aufgrund der Menge an Zustimmungserklärungen, die wir erhalten, ist eine kundenindividuelle Bestätigung über den Erhalt der Unterlagen leider nicht möglich.

Warum so viel Papier? Wo bleibt der Umweltgedanke?

Wir können Ihren Unmut nur zu gut verstehen. Auch wir sind darüber nicht erfreut und hätten gerne darauf verzichtet. Grund hierfür sind jedoch rechtliche Vorgaben. Gerne lassen wir Ihnen Ihre Unterlagen zukünftig auf elektronischem Wege zukommen.
Schalten Sie gleich Ihr OnlineBanking frei:

Ändert sich meine Kontonummer/IBAN?

Nein. Ihre Kontonummer/IBAN ändert sich nicht.

Ich habe wegen meiner Zustimmung noch keinen Brief bekommen. Woran liegt das?

Wir vereinbaren in den kommenden Monaten mit allen unseren Kunden die Grundlage unserer Geschäftsbeziehung neu. Gerade wenn wir schriftlich mit Ihnen kommunizieren, sind wir sehr sorgfältig und achten auf ein ressourcenschonendes Vorgehen. Bitte haben Sie noch ein wenig Geduld – wir melden uns bald bei Ihnen.

Ich habe noch mehr Fragen. An wen kann ich mich wenden?

Wenn Ihre Frage oben nicht beantwortet wurde, kommen Sie gern direkt auf uns zu. Wir freuen uns auf Sie.

  1. Urteil vom 27. April 2021 (Az. XI ZR 26/20) zur Unwirksamkeit der Änderungsmechanismen in Nr.1 Abs. 2 und Nr. 12 Abs. 5 AGB-Banken