Der Sparerpauschbetrag wurde zum 01.01.2023 erhöht

Seit kurzem gibt es wieder attraktive Zinsen auf Spar- und Anlageprodukte. Nun hat auch die Bundesregierung zum 01.01.2023 dazu beigetragen, dass sich das Sparen durch die Erhöhung des Sparerpauschbetrages (Freistellungsauftrag) jetzt doppelt lohnt.

Nach dem Jahressteuergesetz 2022 wurden mit Wirkung zum 1. Januar 2023 die Höchstbeträge für den Sparerpauschbetrag angehoben:

  • Der Freistellungsauftrag für Einzelpersonen wurde von bisher 801 Euro auf 1.000 Euro erhöht.
  • Bei zusammenveranlagten Lebenspartnern von 1.602 Euro auf 2.000 Euro.
     

Für Sie besteht kein Handlungsbedarf. Wir haben zum 01.01.2023 den Freistellungsauftrag, den Sie bei uns eingereicht haben, automatisch angepasst.

So wurde Ihr Freistellungsauftrag angepasst

 

  • Sie haben bis auf Weiteres den maximalen Betrag von 801 Euro erteilt?
    Dann erhöht sich dieser Betrag automatisch auf 1.000 Euro zum 01.01.2023. Sie müssen dafür nichts tun.
  • Sie haben bis auf Weiteres den maximalen Betrag von 1.602 Euro erteilt?
    Dann erhöht sich dieser Betrag automatisch auf 2.000 Euro zum 01.01.2023. Sie müssen dafür nichts tun.
  • Ihr Freistellungsauftrag bei uns ist aktuell niedriger als die mögliche Obergrenze?
    Dann erhöhen wir diesen zum 01.01.2023 prozentual um 24,844 %.

 

 

Sie sind sich nicht sicher, wie hoch Ihr Freistellungsauftrag bei uns ist oder möchten Ihren Freistellungsauftrag ab 01.01.2023 anders aufteilen?

Dann vereinbaren Sie direkt einen Termin in einer unserer Geschäftsstellen oder passen Sie Ihren Freistellungsauftrag selbst im Online-Banking an.